Page 266 - MGE 14.0
P. 266
10-2 MGE 14.0 | Schutzeinrichtungen
Erfüllung von Normen
DIN EN ISO 12100 – Sicherheit von Maschinen und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Anlagen Auszug der Anforderungen an Schutzeinrichtungen:
– Der Schutzzaun muss so konstruiert sein, dass er nur – müssen stabil gebaut sein
mit Hilfe von Werkzeugen oder durch Zerstörung der – müssen sicher in Position gehalten werden
Befestigungsmittel geöffnet werden kann. – dürfen keine zusätzlichen Gefährdungen verursachen
– Die tatsächliche Auslegung erfordert in jedem Fall – dürfen nicht auf einfache Weise umgangen oder
eine Risikobewertung gemäß DIN EN ISO 12100-1 unwirksam gemacht werden
– Befestigungsmittel dürfen sich nur mit Werkzeugen
DIN EN 953 – Allgemeine Anforderungen an Gestaltung lösen oder abnehmen lassen
und Bau – Befestigungsmittel müssen nach dem Abnehmen der
– Steifigkeit, Stoßfestigkeit, Haltbarkeit von Schutzeinrichtungen mit den Schutzeinrichtungen
Verbindungsstellen etc. oder mit der Maschine verbunden bleiben
DIN EN ISO 13857
– Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von
Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren
Gliedmaßen
DIN EN ISO 14120
– Sicherheit von Maschinen – Trennende
Schutzeinrichtungen – Allgemeine Anforderungen an
Gestaltung und Bau von feststehenden und
beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen
– Rexroth Schutzrahmen gemäß Pendelversuch
Anhang C getestet und erfolgreich bestanden
Bosch Rexroth AG, 3 842 540 391 (2019-07)